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Häusliche Gewalt hat viele Gesichter: Schlagen, würgen, treten, schubsen, bedrohen, demütigen und beschimpfen, einsperren, kontrollieren, zum Sex zwingen, vergewaltigen…
Gewalt ist niemals deine Schuld! Niemand muss Gewalt ertragen. Du hast das Recht auf ein sicheres Leben – ohne Angst, ohne Kontrolle und ohne Schmerzen.
Wir wissen, dass es schwer sein kann, den ersten Schritt zu gehen. Vielleicht fühlst du dich unsicher oder schämst dich. Aber du musst das nicht allein durchstehen.
Hier findest du kostenfreie Unterstützung:
Hilfesignal

Das Hilfesignal wurde während der Corona Pandemie in Kanada entwickelt. Du kannst es nutzen, um stumm auf dich aufmerksam zu machen. Die Geste funktioniert so:
1. die flache Hand erheben, die Innenfläche zeigt nach außen
2. den Daumen in die Handfläche legen
3. mit den restlichen Fingern den Daumen verdecken (den Daumen „einschließen")
Du kannst die Geste zum Beispiel einer Person, einer Kamera oder in einem Videoanruf zeigen. Im besten Fall wird die Polizei für dich verständigt.
Sollte dies in den nächsten Minuten nicht eintreten, sei nicht entmutigt. Versuche es nochmal oder sprich eine Person direkt an.
Medizinische Versorgung
Wenn du verletzt bist, ist es wichtig, dass du medizinisch versorgt wirst.
Lass dich unbedingt ärztlich untersuchen, um dich auf mögliche innere Verletzungen zu checken. Offene Wunden, Prellungen oder Brüche sollten fachgerecht behandelt und dokumentiert werden.
Du kannst dich an deinen Hausarzt, Frauenarzt/ Gynäkologen oder Urologen wenden.
Am Wochenende kannst du kostenlos den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 kontaktieren.
Nach einer Vergewaltigung kannst du auch anonym medizinische Hilfe in der Frauenklinik Rüsselsheim in Anspruch nehmen.
Es ist keine Schwäche, dir Hilfe zu holen. Du musst keine Schmerzen aushalten! Es ist unbedingt notwendig, dass du nach inneren Verletzungen untersucht wirst und Wunden/Brüche etc. versorgen lässt.
Beratungsstellen im Kreis
Was ist Beratung?
Beratungsstellen unterstützen dich vertraulich und professionell, wenn du von häuslicher Gewalt betroffen bist.
In einem Gespräch kannst du deine Situation schildern, Fragen stellen und gemeinsam mit einer Fachkraft überlegen, welche Schritte für dich möglich und sinnvoll sind.
Eine Beratung ist telefonisch oder vor Ort in der Beratungsstelle möglich.
Für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V. Groß-Gerau/Rüsselsheim
📞 Telefon: 06152 – 8000 0
E-Mail: info@frauenberatung-gg.de
Für Männer und Jungen
Bei Gewalt in Namen der Ehre oder Zwangsheirat
Bei Schwangerschaft
Schutzmöglichkeit Frauenhaus
Das Frauenhaus ist eine Notunterkunft für Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind. Im Frauenhaus bekommst du Schutz und Unterstützung, bis du dich in der neuen Lebenssituation stabilisiert hast. Dort kannst du gemeinsam mit deinen Kindern wohnen.
Zum Schutz der Frauen ist die Adresse des Frauenhauses geheim. Bitte rufe dort an, um einen Treffpunkt zu vereinbaren, an dem du abgeholt wirst.
Das Frauenhaus ist telefonisch erreichbar:
- Montag–Donnerstag: 7.00 bis 22.00 Uhr
- Freitag–Sonntag: rund um die Uhr (24 Stunden)
📞 Telefon: 06152 – 399 77
Wenn möglich, bringe bitte mit:
- Ausweis, Pass (auch Kinderpässe)
- Stammbuch (Geburts- und Heiratsurkunde)
- Krankenkassenkarte
- Geld, Sparbücher, Bankkarte
- notwendige Medikamente
- Schulsachen der Kinder
- das Nötigste für einige Tage (Kleidung, Waschsachen)
Weitere Informationen zum Frauenhaus Aufenthalt findest du hier:
frauenberatung-gg.de/frauenhaus/
Wenn im Frauenhaus Groß-Gerau kein Platz frei ist oder du weiter entfernt in einem anderen Frauenhaus untergebracht werden möchtest, findest du freie Plätze auf:
Polizeieinsatz
Schutzmaßnahmen
Wenn du Gewalt erlebst und die Polizei gerufen wird, kann sie deinen Partner oder deine Partnerin für 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Zusätzlich wird meist ein Kontakt- und Annäherungsverbot ausgesprochen – das bedeutet, dein Partner/deine Partnerin darf dich in dieser Zeit weder persönlich noch über Telefon, soziale Netzwerke oder andere Wege kontaktieren.
In dieser Zeit kannst du erst einmal zur Ruhe kommen und überlegen, wie es weitergehen soll. Wenn du in einem Schutzraum, zum Beispiel ein Frauenhaus, untergerbacht werden möchtest, kann dir die Polizei bei der Unterbringung helfen.
Beratungsangebot
Außerdem wird dir während des Einsatzes ein Angebot für eine Beratung gemacht. Wenn du damit einverstanden bist, dass eine Beratungsstelle dich kontaktiert, kannst du eine „Einwilligungserklärung“ unterschreiben. Deine Daten werden dann vertraulich weitergegeben, und die Beratungsstelle meldet sich zeitnah anonym telefonisch bei dir.
Kinder im Haushalt
Leben Kinder oder Jugendliche in deinem Haushalt, wird die Polizei das zuständige Jugendamt informieren. Das ist eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme – nicht, weil du etwas falsch gemacht hast, sondern weil das Jugendamt in solchen Situationen einen Schutzauftrag für Kinder hat.
Das bedeutet nicht, dass dir deine Kinder weggenommen werden. Vielmehr geht es darum, gemeinsam zu schauen, wie die Kinder geschützt und entlastet werden können – und welche Hilfe/ Unterstützung dir das Jugendamt für deine Situation bieten kann. Das Jugendamt kann dir zur Seite stehen, zum Beispiel durch Gespräche oder praktische Unterstützung im Alltag.
Auch wenn deine Kinder nicht direkt betroffen sind, belastet es sie, wenn sie Gewalt miterleben oder mitbekommen. Deshalb ist es wichtig und verantwortungsvoll, auch für sie Unterstützung zu organisieren.
Strafanzeige
Häusliche Gewalt ist in Deutschland eine Straftat. Der Staat ist verpflichtet, deine körperliche Unversehrtheit zu schützen – deshalb ist häusliche Gewalt keine Privatsache. Wenn die Polizei von einem Vorfall erfährt, ist sie gesetzlich verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten.
Du brauchst keine Angst zu haben – dein Schutz und deine Sicherheit stehen hierbei im Vordergrund. Du wirst in der Regel befragt werden, denn deine Aussage ist ein wichtiger Teil der Ermittlungen. Wenn du sichtbare Verletzungen hast, können diese durch Fotos dokumentiert werden. Du kannst das aber auch ablehnen.
Anzeige erstatten
Das Strafverfahren wird von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im zuständigen Kommissariat 41 weiterbearbeitet. Je nach Wohnort gibt es unterschiedliche Standorte, die für dich zuständig sind. Dort kannst du auch persönlich hingehen und Anzeige erstatten.
Für eine Anzeige solltest du ein Ausweisdokument und wenn vorhanden, ein ärtzliches Attest oder andere Beweismittel (wie z.B. Fotos, Videos über Verletzungen, Nachrichten, E-Mails etc.) mitbringen.
Kommissariat 41
Standort Rüsselsheim
zuständig für Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, Rüsselsheim, Raunheim, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf.
Adresse: Eisenstr. 60, 65428 Rüsselsheim
📞Telefon: 06142 – 696 0
Kommissariat 41
Standort Groß-Gerau
zuständig für Trebur, Nauheim, Groß-Gerau, Büttelborn, Riedstadt, Stockstadt, Biebesheim, Gernsheim.
Adresse: Europaring 15, 64521 Groß-Gerau
📞 Telefon: 06152 – 175 0
Grundsätzlich kannst du auf allen Polizeidienststellen Anzeige erstatten:
Rechtliche Schritte
Kontakt- und Annäherungsverbot
Für ein längerfristiges Kontakt- und Annäherungsverbot (bis zu sechs Monate) sowie zur Überlassung der gemeinsamen Wohnung kannst du einen Antrag beim Familiengericht stellen – das nennt sich Gewaltschutzantrag.
Wichtig: Du kannst auch ohne eine Anzeige bei der Polizei ein Kontakt- und Annäherungsverbot beantragen! Dabei können dich auch die oben genannten Beratungsstellen unterstützen.
Weitere Informationen zum Ablauf, den zuständigen Familiengerichten und zu den benötigten Unterlagen findest du hier: