Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Maßnahmen zu finanzieren, die eine drohende Behinderung verhüten oder eine vorhandene Behinderung bzw. deren Folgen beseitigen oder mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft eingliedern.
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen, die nicht nur vorübergehend = länger als 6 Monate körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung) Hilfe leistet.
Der Kreis ist zuständig
- für Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Ende der Schulausbildung
Rüsselsheimer Einwohner*innen wenden sich bitte an: Leistungssachbearbeitung BTHG, wiju-wegh@ruesselsheim.de
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist zuständig
- für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung
Link zum LWV: http://www.lwv-hessen.de
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen weisen den Weg
Jedes Jugendamt in Deutschland ist dazu verpflichtet, sogenannte Verfahrenslotsen einzustellen. Verfahrenslotsinnen und -lotsen gehören zur Kinder- und Jugendhilfe und sind beim Jugendamt angesiedelt. Sie beraten Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer, geistiger und/oder körperlicher Behinderung sowie deren Familien und tragen dazu bei, dass die öffentliche Jugendhilfe inklusiv wird. Für die Kreisverwaltung Groß-Gerau übernimmt Frau Jennifer Ludwigs diese Aufgabe.
Sie erreichen die Verfahrenslotsin über E-Mail: Verfahrenslotse@kreisgg.de
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Im Kreis Groß-Gerau berät die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Sie und Ihre Angehörigen zu allen Fragen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Beratung ist kostenlos. Sie ist unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern und steht Ihnen zu Seite. Gefördert wird die Beratungsarbeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gesetzliche Grundlage ist § 32 SGB IX.
Link zur EUTB: http://www.eutb-kreisgg.de , Telefon: +49 6142 4079241
Eingliederungshilfe wird beim Sachgebiet Wirtschaftliche Eingliederungshilfe beantragt. Nach Prüfung und ggf. Bedarfsfeststellung durch das pädagogische Team wird über die Kostenübernahmeanträge entschieden.
Sie möchten einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellen oder sich darüber informieren?
Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8-12 Uhr und mittwochs von 14-18 Uhr.
Antragsformulare Eingliederungshilfe
Antrag heilpaed. Massnahme
Antrag Kinder-Jugendliche sonst. Leistungen
Antrag Legasthenie Dyskalkulie
Antrag Legasthenie Dyskalkulie Folgeantrag
Antrag Schulbegleitung
Antrag Schulbegleitung Klassenfahrten Ausfluege Praktika
Träger für Schulbegleitung
Informationen
Infoblatt Datenschutz
regionale Zuständigkeit
Kontakt
Anschrift:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
Wirtschaftliche Eingliederungshilfe
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
+49 6152 989 767
+49 6152 989 109
wi.egh@kreisgg.de