Netzwerk Integration

Gesellschaftliche Entwicklungen, demografischer Wandel und Zuwanderung stellen kommunale Verwaltungen vor neue Aufgaben, deren Gestaltung und Umsetzung stets angepasst und weiterentwickelt werden müssen. Das Ziel ist es, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit für alle zu ermöglichen. Für die Umsetzung dieser Gestaltungsaufgabe nutzt der Kreis die institutionalisierte Netzwerkarbeit als partizipatives Steuerungsprinzip. In der Netzwerkarbeit werden gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig erkannt, so dass notwendige Interventionen rechtzeitig eingeleitet und vorbereitet werden können. 
Integration betrifft sämtliche Lebensbereiche der Gesellschaft und schließt alle Belange neu zugewanderter Menschen ein. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Entwicklungsprozess und betrifft. Die Planung und Gestaltung der Integrationsarbeit muss deshalb als Gesamtkonzept gedacht und als Querschnittsaufgabe organisiert werden.

Das Netzwerk Integrationsmanagement fokussiert den Bereich Migration. Der Kreis Groß-Gerau ist eines der attraktivsten Zuwanderungsgebiete in Hessen und hat eine vielfältige Bevölkerungsgruppe, die sich durch nationale und internationale Migrationsbewegungen stetig erweitert. Aktuell haben 48,8% der Bevölkerung einen Migrationshintergrund (Kreismonitor 2023).

Zentrale Ziele des vom Büro für Integration gesteuerten Netzwerk Integrationsmanagements sind:

  • Förderung und Unterstützung der Teilhabe und der Chancengerechtigkeit aller Zugewanderten,
  • Integrationsarbeit als Querschnittsaufgabezu verankern, d. h., den Fokus Integration als selbstverständliches Prinzip in die Planung und Aufgabengestaltung der Regelsysteme zu etablieren,
  • durch gemeinsame Reflexion und fachliche Abstimmung Synergien zwischen allen relevanten Akteur*innen schaffen,
  • Sicherung des Informationstransfers sowie der Transparenz und
  • Handlungskonzepte/-empfehlungen an die Politik transportieren.

Die Übersicht über die gesamte "Koordinations- und Netzwerkstruktur im Kreis Groß-Gerau" finden Sie hier.

Integrationsrat des Kreises Groß-Gerau

Der Integrationsrat ist ein beratendes Hilfsorgan des Kreisausschusses und begleitet die Arbeit des Büros für Integration. Der Integrationsrat hat die Aufgabe, die Belange der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Groß-Gerau gegenüber den Gremien des Kreises und in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Weiterhin nimmt sie zu migrationsspezifischen Anliegen, Konzepten und Maßnahmen Stellung und kann gegenüber den Gremien des Kreises eine Empfehlung aussprechen. 
Den Vorsitz im Integrationsrat führt der Landrat. Der Integrationsrat trifft sich drei Mal im Jahr.

Zusammensetzung des Integrationsrats

Nach der Geschäftsordnung gehören dem Integrationsrat an:

  • die*der Landrät*in oder ein von ihr*ihm bestimmtes Mitglied des Kreisausschusses
  • zwei Kreisbeigeordnete
  • fünf Vertretungen der im Kreistag vertretenen Fraktionen
  • zwei Vertretungen der kommunalen Integrationsbeauftragten
  • jeweils eine Vertretung der gewählten Ausländerbeiräte
  • jeweils eine Vertretung der Integrations-Kommissionen
  • eine Vertretung der Migrationsberatungsstellen
  • eine Vertretung der Arbeits- und Qualifizierungsberatung (AQ)
  • eine Vertretung der Bildungskoordination für Zugewanderte
  • zwei Vertretungen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Demokratie- und Antidiskriminierungsarbeit, die im Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Kreises Groß-Gerau aktiv sind.

Netzwerk Sprachförderung Deutsch

Das Erlernen der Sprache der Gesellschaft, in der man lebt, ist ein wesentlicher Schlüssel zur uneingeschränkten Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Gute Sprachkenntnisse ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg in der Schule, in der Ausbildung und im Berufsleben.
Die Sprachbildung ist als Querschnittsaufgabe zu sehen: Alle Altersgruppen und deren rechtliche Situation sind zu berücksichtigen. Durch das Netzwerk Sprachförderung Deutsch wird angestrebt für alle zugewanderten Menschen im Kreis Groß- Gerau flächendeckend bedarfsorientierte Angebote zu entwickeln.

Neben den gesetzlich geregelten Sprachförderangebot Integrationskurs gibt es weitere Bundes- und Landesprogramme, die verschiedene Sprachfördermaßnahmen fördern. Hier finden Sie Informationen über alle Angebote im Landkreis Groß-Gerau.

Informationen zum ReKo-Treffen Integrationsträgerschaften:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Konzeption, Steuerung und Förderung der Integrationskurse zuständig. 3-mal im Jahr findet ein Austauschtreffen mit der für den Kreis Groß-Gerau zuständigen Regionalkoordination des BAMF und den Integrationskursträgerschaften statt. Querschnittsstellen wie das Kommunale Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit oder die Ausländerbehörden sind ebenfalls vertreten.

Organsiert und geleitet werden die Treffen durch das Büro für Integration Kreis Groß-Gerau und das Interkulturelle Büro Stadt Rüsselsheim am Main.

AG Migration

Die AG Migration ist ein Zusammenschluss von Fachkräften aus Migrationsberatungsstellen, kommunalen (Integrations-) Beauftragten und Koordinationsstellen zur Unterstützung von Integrationsprozessen. Wesentliche Ziele der AG Migration ist es, die Institutionen bzw. die Fachkräfte miteinander zu vernetzen, den Austausch zu fördern und Bedarfe aus der Praxis zu identifizieren, da Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit für und mit Zugewanderten zusammenarbeiten, um sie zu beraten und zu unterstützen.
Insofern ist die AG eine Kommunikationsplattform, in der aktuelle Schwerpunktthemen, die für den Integrationsprozess von Bedeutung sind, festgestellt und ihre Herausforderungen konkretisiert werden sollen. Ziel ist bestehende Angebotsstrukturen weiterzuentwickeln und bedarfsgerechte Maßnahmen zu initiieren. 
Die mit der Integration zusammenhängenden Strukturen und Prozesse sind sehr komplex. Im Kreis Groß-Gerau gibt es verschiedene Zuwanderungsgruppen für die, unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten. Auch unterscheiden sich Zugangsvoraussetzungen zu bestimmten Maßnahmen, die den Integrationsprozess stark beeinflussen.

Unter Integration versteht die AG Migration einen gemeinsamen Prozess von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe am ökonomischen, ökologischen, kulturellen und sozialen Leben.

Die Mitglieder der AG Migration haben gemeinsam über die Funktion und Form der Zusammenarbeit in der AG entschieden. Diese Ziele werden alle zwei Jahres mittels einer Klausurtagung überprüft und weiterentwickelt.

  • Darstellung der Komplexität der Integrationsarbeit und der Integrationsprozesse (sichtbar machen).
  • Vernetzung: Informations- und Erfahrungsaustausch ermöglichen sowie Schaffung von Transparenz über die Angebote und Strukturen im Landkreis Groß-Gerau
  • (Parallel- oder Doppelstrukturen sollen vermieden werden)
  • Vorhandene Ressourcen der Mitglieder bündeln und Synergien nutzen. Dazu gehört auch kollegiale Unterstützung in der jeweiligen fachlichen Kompetenz.
  • Analyse der aktuellen „Bedarfslage Migration“ und praxisnaher Austausch zu aktuellen Themen, um Handlungsbedarfe zu identifizieren und Integration proaktiv zu gestalten.
  • Handlungsempfehlungen erarbeiten und an die zuständigen politischen Gremien, an Mandatsträger*innen und Entscheidungsträger*innen in der Verwaltung tragen.
  • Stellungnahmen zu migrationsspezifischen Anliegen, Konzepten und Maßnahmen abgeben.
  • Aktuelle Integrationsprojekte vorstellen und gemeinsame zielgruppen- und bedarfsorientierte Maßnahmen und Projekte initiieren.

FORUM Sprache, Bildung und Arbeit für Zugewanderte

Das FORUM Sprache, Bildung und Arbeit für Zugewanderte dient als Schnittstelle und Steuerungselement, in die alle Informationen sowie Ergebnisse aus den einzelnen Netzwerk- und Arbeitsgruppen einfließen. Es ist Austauschplattform, die Entscheidungsträger*innen in den Querschnitthandlungsfeldern Bildung, Sprache und Arbeit mit dem Ziel der fachlichen Abstimmung vernetzt.

Organsiert und geleitet wird das FORUM von der Kommunalen Bildungskoordinatorin für Zugewanderte (Kreisvolkshochschule Groß-Gerau) und dem Büro für Integration Kreis Groß-Gerau.

Ausländerbeiräte und Integrationskommissionen Kreis Groß-Gerau

Nach der jüngsten Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Mai 2020 sind Kommunen, in denen mehr als 1.000 ausländische Staatsbürger*innen leben, verpflichtet einen Ausländerbeirat oder eine Integrationskommission zu bilden. Bei Kommunen, die sich für einen Ausländerbeirat entschieden haben, in denen aber mangels Wahlvorschlägen die Wahl ausfällt, wird die Integrationskommission zur Pflicht. 
Im Landkreis Groß-Gerau haben in der aktuellen Legislaturperiode sieben Kommunen einen Ausländerbeirat und sieben Kommunen eine Integrationskommission eingeführt. 


Ausländerbeiräte im Kreis Groß-Gerau
Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens 37 Mitgliedern: Die Zahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung der Kommune bestimmt. Er ist meist abhängig von der Anzahl der ausländischen Personen, die in einer Kommune leben. 
Im Kreis Groß-Gerau ist der Ausländerbeirat in der Hauptsatzung der folgenden Kommunen verankert:

  • Bischofsheim (9 Mitglieder)
  • Büttelborn (7 Mitglieder)
  • Ginsheim-Gustavsburg (7 Mitglieder)
  • Groß-Gerau (9 Mitglieder)
  • Mörfelden-Walldorf (7 Mitglieder)
  • Nauheim (7 Mitglieder)
  • Raunheim (9 Mitglieder)
  • Riedstadt (7 Mitglieder)
  • Rüsselsheim am Main (21 Mitglieder)

In Büttelborn und in Groß-Gerau gab es für die Wahl des Ausländerbeirates leider zu wenige Kandidat*innen, die man wählen kann. Deshalb wurden in diesen zwei Kommunen Integrationskommissionen eingeführt. 

FAQ-Häufig gestellte Fragen über Ausländerbeiräte

Wann wird der Ausländer-Beirat gewäht? 
Die nächste Wahl der Ausländer-Beiräte in Hessen findet am Sonntag, den 14. März 2021 statt. An diesem Tag wählen auch alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter in ihrer Kommune für das Stadtparlament oder die Gemeindevertretung.

Was ist eine Kommune? 
Eine Kommune ist die unterste staatliche Verwaltungs-Einheit, also eine Stadt oder eine Gemeinde.

Für wie lange wird der Ausländer-Beirat gewählt?
Der Ausländer-Beirat wird für 5 Jahre gewählt.

Wo gibt es Ausländer-Beiräte im Kreis Groß-Gerau?
In folgenden Kommunen kann am 14. März 2021 ein Ausländer-Beirat gewählt werden:

Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Rüsselsheim am Main.

Wie viele Mitglieder hat der Ausländer-Beirat?
Die Kommune legt in ihrer Haupt-Satzung fest, wie viele Mitglieder der Ausländer-Beirat hat. Das ist abhängig von der Anzahl der Ausländer*innen in der Kommune. Nach der hessischen Gemeinde-Ordnung § 85 sind es mindestens 3 Mitglieder, höchstens 37.

Wer darf den Ausländer-Beirat wählen?
Wählen darf jede*r, der*die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, einen ausländischen Pass besitzt und seit mindestens sechs Wochen in der Kommune gemeldet ist. Bürger*innen mit doppelter Staats-Bürgerschaft dürfen nicht wählen.

Wer kann in den Ausländer-Beirat gewählt werden?
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind diese wahlberechtigten ausländischen Einwohner*innen:

  • Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
  • seit mindestens drei Monaten in ihrem Ort den Haupt-Wohnsitz haben
  • Deutsche, die eine andere oder weitere Staats-Bürgerschaft hatten oder haben

Wen kann ich wählen?
Sie können alle Personen wählen, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen. Wer das in Ihrer Kommune ist, können sie entweder in Ihrem Rathaus erfahren oder unter www.agah-hessen.de

Findet auf jeden Fall eine Ausländer-Beiratswahl statt?
Werden keine Wahlvorschläge für eine Ausländer-Beiratswahl eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber*innen zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländer-Beiratswahl nicht statt.

In diesen Fall muss in der jeweiligen Kommune eine Integrations-Kommission gebildet werden, die aus politischen Mandatsträger*innen der Kommune und ausländischen Personen aus der Kommune besteht.

Wie kann ich erfahren, ob in meiner Gemeinde bereits ein Ausländer-Beirat besteht oder ein Ausländer-Beirat neu eingerichtet werden muss?
Sie können es von der Gemeinde selbst oder von der AGAH (Landesverband der kommunalen Ausländerbeiräte in Hessen) erfahren. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen muss entweder ein Ausländer-Beirat oder eine Integrations-Kommission eingerichtet werden. Außerdem gibt es einige Gemeinden, die freiwillig einen Ausländer-Beirat eingerichtet haben, obwohl dort weniger als 1.000 ausländische *innen gemeldet sind.

Wie kann ich meinen Ausländer-Beirat wählen?
Wenn Sie zur Wahl berechtigt sind, dann erhalten Sie bereits einige Wochen vor dem Wahltag (14. März 2021) einen Brief mit einer Wahl-Benachrichtigung. Mit diesem Brief dürfen Sie am Wahltag zum Wahlbüro in Ihrer Nähe kommen und Ihren Ausländer-Beirat wählen. Wenn Sie am Wahltag nicht zuhause oder krank sind, dann können Sie schon vorher per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie den Anweisungen für die Briefwahl in der Wahl-Benachrichtigung folgen.

Was sind die Aufgaben des Ausländer-Beirates?
Die Hauptaufgaben des Ausländer-Beirates liegen in der Interessen-Vertretung der ausländischen Einwohner*innen und der Beratung insbesondere der Gemeindeorgane. Der Ausländer-Beirat arbeitet dazu mit den Kommunal-Politiker*innen und der Verwaltung zusammen und steht in ständigem Kontakt mit den politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und ausländischen Vereinen. Darüber hinaus fördert er die sozialen und kulturellen Aktivitäten und trägt zur Verständigung zwischen Deutschen und Ausländer*innen bei.

Wie arbeitet der Ausländer-Beirat?
Einmal monatlich soll sich der Beirat treffen.  Bei den Treffen werden Themen und Ideen besprochen und die wichtigsten Entscheidungen getroffen, die für alle Mitglieder bindend sind. Mit Meinungen und Ideen wirkt der Ausländer-Beirat in den Arbeitsgruppen der Gemeinde und lässt die Interessen der ausländischen Bürger*innen in den kommunalpolitischen Willensbildungs-Prozess mit einfließen. Auch wenn man nicht Mitglied des Ausländer-Beirates ist, kann man als Gast bei den Treffen dabei sein.

Kontakt

Steuerung/Büro für Integration

Büroleitung

Sedef Yıldız9899+49 6152 989 517

Fach- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Nilüfer Aldmeri162+49 6152 989 772

DEXT-Fachstelle

Wida Zmarai11238+49 6152 989 779

WIR-Vielfaltszentrum

Ivan Garofalo8758+49 6152 989 202

WIR-Vielfaltszentrum

Sarah Müller11459+49 6152 989 84291

Geschäftsstelle

Silvia Jancke8899+49 6152 989 630